"Auge-um-Auge" wurde heute in mindestens zwei ZDF-Meldungen als "islamisches Gesetz" und "islamisches Prinzip" bezeichnet.
Richtig müsste es "iranisches Recht" heißen, denn mit dem Islam ist dieses Prinzip heute so wenig vereinbar, wie es heute "Auge-um-Auge" mit dem "jüdischen Recht" wäre.
Es gibt keinerlei vernünftigen Grund, dass sich unsere öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ausgerechnet die Islam-Interpretationen des gegenwärtigen Regimes in Teheran zueigen machen.
Es gibt hingegen reichlich vernünftige Gründe, den Islam wie das Judentum gegen inhumane Deutungen zu verteidigen.
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Sonntag, Juli 31, 2011
Dienstag, Juli 26, 2011
Oslo: Attentäter-Verteidigung plädiert auf Unzurechnungsfähigkeit
Nach Auffassung der Verteidigung ist der Oslo-Attentäter unzurechnungsfähig, weil er sich in einem Krieg glaube. Tja, der "Kriegszustand" ist für nahezu jede Art Extremismus Normalzustand, allemal für Rechtsextremisten. Die Lösung kann kaum sein, ihnen ihre politischen Schwerstverbrechen "nicht zuzurechnen".
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